Neue Verbraucherschutzrichtlinie bringt neue Widerrufsbelehrung mit sich

Der Rat der Europäischen Union hat eine neue Verbraucherschutzrichtlinie angenommen. Die Verbraucherrechterichtlinie soll eine Vollharmonisierung der Informationspflichten und des Widerrufsrecht im Fernabsatz bewirken. Der deutsche Gesetzgeber muss diese Richtlinie in deutsches Recht umsetzen. Dies kann wieder einige Jahre dauern.

Jene weitere Harmonosierung erscheint sinnvoll; allerdings müsste sie am ende auch von den Instanzgerichten so verstanden werden. Denn eine neue Widerrufsbelehrung wird im Gesetzgebungsvorgang sicherlich mit vorgeschlagen.