Fehlendes Facebook-Impressum eines gewerblichen Facebook-Accounts verstösst gegen Impressumspflicht und der Abmahner handelt auch bei 180 Abmahnungen nicht rechtsmissbräuchlich

Fehlendes Facebook-Impressum eines gewerblichen Facebook-Accounts verstösst gegen Impressumspflicht. Eine Rechtsmissbräuchlichkeit der Massenabmahnung folgt nicht schon daraus, dass 180 Abgemahnte existieren.

LG Regensburg vom 31. Januar 2013 zu 1 HK O 1884/12

§§ 4 Nr. 11, 8 Abs. 3, 8 Abs. 4 UWG; § 5 TMG

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