Verbot der Ausgabe von „BonusBons“ bei der Einlösung eines Rezeptes über verschreibungspflichtige Arzneimittel

1. Die Ausgabe von Wertbons bei der ausschließlichen Einlösung eines Rezeptes über verschreibungspflichtige Arzneimittel zur späteren Verrechnung mit dem Kaufpreis nicht preisgebundener Waren verstößt gegen die Arzneimittelpreisbindung nach § 78 Abs. 1 und 2 AMG.

2. Die Arzneimittelpreisbindung nach § 78 Abs. 1 und 2 AMG ist bei einer nicht grenzüberschreitenden Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel auch nach der Entscheidung des EuGH vom 19. Oktober 2016 – C – 148/15 – „Deutsche Parkinson Vereinigung“ weiter gültig und zu beachten.

3. Für die Annahme einer an der wettbewerbsrechtlichen „Spürbarkeitsschwelle“ orientierten „Eingriffsschwelle“ im Rahmen des nach § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG bestehenden Entschließungsermessens der Aufsichtsbehörde besteht nach der Ergänzung des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG durch das Dritte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 7. August 2013 kein Raum mehr.

OVG Lüneburg 13. Senat, Beschluss vom 02.08.2017, 13 ME 122/17 More →